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Regelung für Präsenzgottesdienste
im Bezirk Rheinpfalz

 

Ab dem 25. April 2021 werden wieder Präsenzgottesdienste mit Feier des Heiligen Abendmahls angeboten. Dieses Angebot ist von den jeweiligen Inzidenzwerten im Landkreis abhängig. Die Kirchenleitung der Gebietskirche Westdeutschland hat die Regelungen dafür festgelegt und auf ihrer Website veröffentlicht. Die Gemeindemitglieder entscheiden weiter eigenverantwortlich, ob sie das Angebot der Präsenzgottesdienste annehmen. Das zugrunde liegende Hygienekonzept ist wie bisher strikt einzuhalten.

Ergänzend zu den Regelungen der Gebietskirche hat die Bezirksleitung des Bezirks Rheinpfalz folgende Festlegungen getroffen:

Präsenzgottesdienste werden in der Regel nur in den Städten bzw. Landkreisen durchgeführt, in denen die Inzidenz unter dem Wert von 100 liegt. Die aktuellen Inzidenzwerte sind auf der Website der Gebietskirche zu finden. Über Ausnahmen entscheiden die Gemeinden in Abstimmung mit der Bezirksleitung und orientieren sich an den Punkten 2a und 2b der Gebietskirchenrichtlinie. Wenn es die Inzidenzwerte zulassen, werden zusätzlich zu den Präsenzgottesdiensten in den Gemeinden an den Sonntagen im Mai und Juni 2021 jeweils ein regionaler Videogottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahls aus einer Kirchengemeinde des Bezirks angeboten. Zudem können weiterhin die überregionalen Videogottesdienste der Gebietskirche Westdeutschland über den YouTube-Kanal nak.tv empfangen werden. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

Übergemeindliche Gottesdienste finden bis zum 30. Juni nicht statt.

Übertragungsgottesdienste aus unserem Bezirk für den Monat Mai 2021:

02.05. aus Kaiserslautern (Apostel Opdenplatz)

09.05. aus Schifferstadt (Bezirksevangelist Poh)

13.05. aus Worms (Bezirksevangelist Benz) – Christi Himmelfahrt

16.05. aus Schifferstadt (Apostel Opdenplatz)

23.05. Stammapostel-Gottesdienst aus der Schweiz - Pfingsten

30.05. Stammapostel-Gottesdienst aus Dortmund

25. April 2021

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  • Ergänzende Regelungen für den Bezirk Rheinpfalz
 

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