Wie in den anderen Kirchen auch finden die Gottesdienste mit Einschränkungen statt, die von den Behörden vorgegeben sind. Ein Gottesdienstbesuch ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich, da die Behörden eine Zutrittssteuerung fordern. Die sonntäglichen Video-Gottesdienste bleiben bis zur Normalisierung der Gemeindegottesdienste erhalten.
Um die Sicherheit der Gottesdienstteilnehmer zu gewährleisten, hat die Kirchenleitung Richtlinien herausgegeben, die den behördlichen Vorgaben zum Infektionsschutz entsprechen. Daher ist auf deren sorgfältige Einhaltung zu achten.
Zwar gibt es individuell für jede Gemeinde maximale Obergrenze der Gottesdienstteilnehmer, die tatsächlich mögliche Teilnehmerzahl kann je nach Situation auch geringer sein. Spontane Gottesdienstbesuche oder Besuche von Gottesdiensten in einer anderen Gemeinde sind nicht möglich.
Gemeindemitgliedern, die zu einer Risikogruppe zählen, wird empfohlen, weiterhin die zentralen Video-Gottesdienste zu nutzen oder sich per Telefon in einen Gemeinde-Gottesdienst einzuwählen.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die jeweiligen Gemeindevorsteher.
Vor dem Gottesdienst
- Anmeldung zum Gottesdienst
- Mitzubringen sind: Mund-/Nasenschutz sowie Gesangbuch (diese werden nicht bereitgestellt) oder Gesangbuch-App
Zutritt zum Kirchengebäude
- Auf dem gesamten Kirchengrundstück gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.
- Für den Zutritt zur Kirche wird (wie in anderen öffentlichen Bereichen) ein Mund-/Nasenschutz benötigt.
- Auch bereits vor dem Eingang ist auf Mindestabstand zu achten. Gruppenbildung ist zu vermeiden.
- Am Eingang steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
- Gesangbücher werden nicht ausgegeben.
- Die Kirche ist verpflichtet, die Namen (und bei Nicht-Gemeindemitgliedern auch die Adressen) der Gottesdienstteilnehmer zu erfassen, um nötigenfalls die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Dies erfolgt durch den Ordnungsdienst.
- Im Kirchenschiff sind zur Verfügung stehende Plätze markiert. Die nicht zur Verfügung stehende Reihen oder Plätze sind gesperrt. Der Ordnungsdienst koordiniert die Sitzplatzverteilung.
- Personen aus einem Haushalt sollten zusammensitzen, um die Zahl der möglichen Sitzplätze zu erhöhen, ansonsten gilt das Abstandsgebot.
Verhalten im Gottesdienst
- Der Mund-/Nasenschutz kann am Platz während des Gottesdienstes abgenommen werden.
- Im Gottesdienst muss auf Singen verzichtet werden. Alle Gottesdienstteilnehmer sind eingeladen, die Liedtexte in den eigenen mitzubringenden Gesangbüchern still mitzulesen. Wie gewohnt, erhebt sich die Gemeinde zu den Liedern mit Ausnahme des Bußliedes.
- Der liturgische Ablauf bleibt unverändert.
- Das Gebet „Unser Vater“ soll nur leise mitgesprochen werden.
- Anstelle des gesungenen dreifachen „Amen“ bestätigt die Gemeinde den Empfang des Schlusssegens mit einem gesprochenen Amen und hält während des Orgelspiels still inne.
Feier des Heiligen Abendmahls
- Nach dem Opfergebet und vor der Feier des Heiligen Abendmahls begeben sich der Dienstleiter und die zur Darreichung beauftragten Priester zur Handhygiene in die Sakristei oder den Waschraum. Nach Rückkehr wird der liturgische Ablauf mit den Worten „Nun feiern wir das Heilige Abendmahl“ fortgesetzt. In der entstehenden Unterbrechung spielt die Orgel oder die Gemeinde nutzt diese Zeit für Momente der Stille.
- Die Darreichung des Heiligen Abendmahls an die Amtsträger und die Gemeindemitglieder erfolgt unter Einhaltung des Mindestabstands. Zudem tragen die Amtsträger bei der Darreichung einen Mund-/Nasenschutz – ebenso die Empfänger.
- Die Teilnahme am Heiligen Abendmahl ist freiwillig.
- Die Gottesdienstteilnehmer treten unter Einhaltung des Mindestabstands und mit Mund-/Nasenschutz zum Abendmahlsempfang vor (Koordination durch Ordnungsdienst).
- Den Abendmahlsempfang erfolgt mit einem leise gesprochenen „Amen“. Die Hostie wird erst am Platz eingenommen.
Verlassen des Kirchengebäudes
- Das Verlassen des Kirchenschiffs erfolgt unter Beachtung der Abstandsregeln. Den Hinweisen des Ordnungsdienstes ist zu folgen. Gruppenbildung ist zu vermeiden. Gespräche können unter Berücksichtigung der Abstandsregeln im Freien geführt werden.
6. Juni 2020
Text:
Redaktion
Fotos:
HJ Eicher
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